Abkürzung von:
Risikoteilungsinstrument
Definition:
Das RSI soll Banken ermutigen, Darlehen und Kredite im Umfang zwischen 25 000 EUR und 7,5 Mio. EUR für KMU und kleinere mittlere Unternehmen zu gewähren, die in den Bereichen Forschung, Entwicklung oder Innovation tätig sind, bei Laufzeiten zwischen zwei und sieben Jahren und mit Risikofinanzierungen, die Investitionen in Vermögenswerte (materielle oder immaterielle) und/oder Betriebsmittel abdecken.
Die EIB beauftragt den Europäischen Investitionsfonds (EIF) mit der Verwaltung der RSI beauftragen. Der EIF wird seinerseits im Anschluss an die Einreichung von Anträgen beim EIF im Rahmen einer für Anfang 2012 vorgesehenen offenen Aufforderung zur Interessenbekundung individuelle Bürgschaftsvereinbarungen mit Banken schließen. Die interessierten Banken werden in der Reihenfolge der Einreichung ihrer Anträge berücksichtigt, wenn sie die Anforderungen im Hinblick auf die Standardüberprüfung des EIF und auf die Sorgfaltspflichten erfüllen.
Im Rahmen der einzelnen Vereinbarungen wird der EIF der betreffenden Bank gegen eine Gebühr eine Garantie gegen Darlehensausfälle gewähren. Bei jedem Ausfall würde die Bank 50 % des noch ausstehenden Darlehensbetrags erhalten. Wahrscheinlich werden etwa 10 Banken einbezogen, und im Rahmen des RSI ist vorgesehen, bis zu 500 Begünstigte mit einem Darlehensvolumen von insgesamt bis zu 1,2 Mrd. zu erreichen.
Quelle:
europa.eu

