Abkürzung von:

Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (Risk Sharing Finance Facility)

Definition:

Die RSFF basiert auf dem Grundsatz der Teilung des Kreditrisikos zwischen der Europäischen Kommission und der EIB. Dadurch kann die Bank mehr Darlehen oder Garantien für Vorhaben bereitstellen, die mit höheren möglichen Risiken, aber auch mit besseren Ertragsaussichten verbunden sind.

Die Fazilität ist mit 2 Milliarden EUR ausgestattet, von denen 1 Milliarde aus EIB-Mitteln und derselbe Betrag aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm der Kommission stammen. Diese Mittel dienen der Kapitalunterlegung und ermöglichen es der EIB, im Programmzeitraum 2007-2013 mehr als 10 Mrd EUR für diese Art von Projekten bereitzustellen. Bis Ende 1010 wurden mehr als 60 Darlehen über insgesamt 6,3 Mrd EUR vergeben.

Projektträger und Einrichtungen mit beliebiger Größe und Eigentümerstruktur können Finanzierungen aus der RSFF erhalten. In Frage kommen zum Beispiel kleine und mittelständische sowie mittelgroße und große Unternehmen, Zweckgesellschaften, öffentlich-private Partnerschaften und Joint Ventures, Forschungsinstitute, Hochschulen sowie Wissenschafts- und Technologieparks.

Quelle:

eib.org

   

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